der südlichste Teil der Parzelle (gemäss Gemeinderat 205,12 m2) befindet sich in der Wohnzone W2. Geplant ist eine reine Wohnnutzung mit 13 Wohneinheiten womit die Bestimmungen der Wohnzone W3 gelten (vgl. § 6 Abs. 2 BNO). Das Gebäude soll durch einen "Knick in der Mitte" in einen nördlichen und einen südlichen Teil gegliedert werden. Das projektierte Gebäude besteht im nördlichen Teil aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss, zwei Obergeschossen und einem Attikageschoss. Im südlichen Teil sind zwei Untergeschosse, ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Attikageschoss projektiert (vgl. angefochtenen Entscheid, S. 6, act. 38).