"A._____ muss mit externer Unterstützung auf eigene Kosten, einerseits für die Umsetzung der nicht erfüllten Auflagen zum Indikator i3 und zur Empfehlung IV sowie andererseits für die Arbeit an der Qualitätsentwicklung als Vorbereitung für das vorzeitige Audit im ersten Quartal 2025 sorgen. Sind die Auflagen im Zeitpunkt des Audits im ersten Quartal 2025 nicht erfüllt, verfügt das DGS unter Ansetzung einer neuerlichen Frist zur Auflagenerfüllung einen Aufnahmestopp." 2. Einer Beschwerde gegen Dispositivziffer 1 dieses Entscheids wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Regierungsrat werden auf die Staatskasse genommen. 4.