Nur drei dieser fünf Auflagen ist der Beschwerdeführer innert Frist nachgekommen. Nicht erfüllt sind die Auflage zum Qualitätsindikator i3 (Medikamentenfehler) und die Auflage zur Empfehlung IV (Prozessmanagement). Bei den Medikamentenfehlern fehlen insbesondere Daten, beim Prozessmanagement das übergeordnete Konzept zum Prozessmanagement (vgl. Protokoll der Nichtkonformitäten, S. 4 und 11, Beilage 7 in act. 511 sowie Schreiben der Vorinstanz vom 30. September 2024, Beilage 8 in act. 511).