Nach der Umschreibung der Auflagen und Bedingungen findet sich im genannten Schreiben folgender Satz: "Wir bitten Sie um Umsetzung der obgenannten Auflagen und Bedingungen innert der vorgegebenen Fristen und räumen Ihnen hiermit zusätzlich eine Frist bis zum 15. Februar 2024 ein, um sich zu den 2 von 5 in Aussicht gestellten allfälligen weiteren Massnahmen wie insbesondere Aufnahmestopp schriftlich zu äussern (rechtliches Gehör). Ohne Ihre schriftliche Stellungnahme bis zu diesem Zeitpunkt werden wir anhand der uns vorliegenden Akten entscheiden."