Bei einem Aufnahmestopp darf die stationäre Pflegeeinrichtung keine neuen Personen mehr aufnehmen mit der Konsequenz, dass infolge Todes oder anderweitiger Austritte sowohl die Anzahl an betreuten Personen als auch die Erträge der Einrichtung abnehmen. Der Aufnahmestopp stellt somit einen schweren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, der nebst dem Vorhandensein einer Rechtsgrundlage im formellen Sinn und einem öffentlichen Interesse nur unter Wahrung des Verhältnismässigkeitsprinzips zulässig ist.