Wie vorstehend dargelegt (vgl. Erw. 5 und E. 6), erfüllen die bestehenden Kontrollverfahren (Messverfahren, QS-System) – insbesondere auch mit Blick auf adaptiv betriebene Antennen – die rechtlichen Anforderungen. Ein Sistierungsgrund ist somit diesbezüglich nicht gegeben. Das Bundesgericht hat sich in seinem Leitentscheid vom 9. Dezember 2024 eingehend mit dem Korrekturfaktor für adaptive Antennen befasst und die betreffenden Bestimmungen in Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 2 und 3 NISV als rechtskonform beurteilt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 5 ff. [zur Publikation vorgesehen]).