Der Beschwerdeführer beantragt eventualiter eine Verfahrenssistierung, bis ein taugliches QS-Sys- tem sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorliege und das Bundesgericht ein Urteil zu adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor gefällt habe (vgl. Beschwerde, S. 2, act. 115; S. 18 f., act. 98 f.). 9.2