1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 6.2.1 f. [zur Publikation vorgesehen]). Nach dem Gesagten ist keine Verletzung des umweltrechtlichen Vorsorgeprinzips respektive der vorsorglichen Emissionsbegrenzung gemäss Art. 11 Abs. 2 USG erkennbar. Die Beschwerde ist dahingehend abzuweisen. 8. Versorgungsauftrag und Stromverbrauch