Das Bundesgericht kam unter Berücksichtigung der Newsletter-Sonderausgabe der beratenden Ex- pertinnen- und Expertengruppe NIS (BERENIS) vom Januar 2021 zum Ergebnis, es müsse durch weitere Untersuchungen geklärt werden, ob durch Mobilfunkanlagen erzeugte elektromagnetische Felder Veränderungen des oxidativen Gleichgewichts von Zellen mit langfristigen oder gesundheitlichen Auswirkungen für Menschen bewirken könnten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 5.5.1). Zudem verneinte es genügende Hinweise aus der Wissenschaft, dass die Pulsation beziehungsweise Variabilität der Strahlung bei Einhaltung der geltenden Grenz-