Die Pulsation respektive höhere Variabilität bei adaptiven Antennen werde nicht als gesundheitsschädlich berücksichtigt, was ebenfalls gegen das Vorsorgeprinzip verstosse. Jede Erhöhung der Spitzenwerte führe zu einer Senkung des Schutzniveaus, auch wenn der bisherige Grenzwert im Durchschnitt eingehalten werde. Die vom BAFU festgelegten Korrekturfaktoren seien nicht nachvollziehbar und lägen weit über den Korrekturfaktoren für realistische Nutzungsszenarien. Dies sei willkürlich und in keiner Weise mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar (vgl. Beschwerde, S. 13 ff., act. 99 ff.). 7.2