Der Beschwerdeführer bemängelt, die Mobilfunkstrahlung sei nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch unterhalb der geltenden Grenzwerte schädlich für die menschliche Gesundheit. Diese Ausgangslage verschärfe sich mit der neuen Antennen- und Sendetechnik, den neuen Frequenzen und der Einführung von adaptiven Antennen zusätzlich. Die aktuellen Anlagegrenzwerte seien schon in Bezug auf die elektrische Feldstärke zu hoch angesetzt und müssten neu festgelegt werden, da gemäss BERENIS-Newsletter vom Januar 2021 im Bereich der Anlagegrenzwerte Gesundheitseffekte auftreten würden. Das Vorsorgeprinzip werde durch die unzulässige Privilegierung von adaptiven Antennen verletzt.