diesbezüglich auf diese Erwägungen verwiesen werden kann (zum Ganzen: vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 7 [zur Publikation vorgesehen]). Soweit der Beschwerdeführer schliesslich vorbringt, das BAKOM könne nicht als neutrale Instanz gelten, da es den Betreibern ein sogenanntes "Validierungszertifikat" ausgestellt habe, verkennt er, dass die Beschwerdegegnerin und ebenso die B._____ SA über ein QS-System verfügen, welches nach der ISO-Norm 33002 beziehungsweise ISO-Norm 9001:2015 durch eine hierfür akkreditierte externe