Das Bundesgericht hat sich in seinem Leitentscheid vom 9. Dezember 2024 eingehend mit dem QS- System für adaptive Antennen befasst und ist dabei zum Schluss gelangt, dass das bestehende QS- System in der Lage ist, den bewilligungskonformen Betrieb von adaptiven Antennen, die unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors eingesetzt werden, zu überprüfen. Im Entscheid äussert sich das Bundesgericht sowohl zur Rüge, dass adaptive Antennen weitestgehend softwaregesteuert seien und daher das QS-System die Einhaltung der NIS-Grenzwerte nicht zuverlässig überwachen könne, als auch zur Kritik im Zusammenhang mit dem umhüllenden Antennendiagramm, weshalb