Schliesslich bringt der Beschwerdeführer vor, dass die "Zertifikate" des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) nicht geeignet seien, die Tauglichkeit der QS-Systeme für adaptive Antennen zu bestätigen. Das BAKOM, welches den Betreibern ein sogenanntes "Validierungszertifikat" ausgestellt habe, könne nicht als neutrale Instanz gelten, da es selbst an der Konzeption der QS-Systeme beteiligt gewesen sei (vgl. Beschwerde, S. 10 ff., act. 104 ff.). 6.2