Vorliegend werden die im Standortdatenblatt ausgewiesenen Feldstärken bei mehreren OMEN zu mehr als 80 % ausgeschöpft (vgl. Standortdatenblatt, S. 15 ff., act. 25 ff.). Entsprechend wurde in der kantonalen Zustimmung vom 7. Juni 2023 richtigerweise die Auflage verfügt, dass die Bauherrschaft an den betreffenden OMEN auf eigene Kosten eine Abnahmemessung durchzuführen hat (Verfügung der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 7. Juni 2023, S. 4, act. 49). 5.3