Der Beschwerdeführer macht geltend, die Beurteilung des vorliegenden Baugesuchs stütze sich auf Immissionsprognosen anhand von Berechnungen. Die Methoden dieser Berechnungen würden auf den bisherigen Verfahren von konventionellen Antennen basieren und die Eigenschaften der adaptiven Antennen – namentlich Reflexionen – nicht berücksichtigen. Dies führe dazu, dass die ausschliesslich auf den direkten, linearen Verbindungen beruhenden Prognosen nicht erfassen würden, welche Orte aufgrund der Reflexionen möglicherweise stärker belastet seien. Die bisherigen Methoden der Immissionsprognosen seien daher für das vorliegende Verfahren untauglich (vgl. Beschwerde, S. 7 f., act. 109 f.).