Diese fassen die betroffenen Frequenzbänder zusammen und berücksichtigen für jede Senderichtung (horizontal und vertikal) den maximal möglichen Antennengewinn. Weitergehende Unterlagen und Informationen sind weder beizuziehen noch zu publizieren (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1C_681/2017 vom 1. Februar 2019 E. 3.4). 4. NIS-Berechnung 4.1