1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 E. 7.1). Ebenfalls nicht entscheidend ist, wo und wie stark (Feldstärke) es infolge der Anwendung des Korrekturfaktors zu kurzeitigen Überschreitungen des Anlagegrenzwerts von 5,0 V/m kommt, denn dies ist gemäss Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 2 und 3 NISV zulässig, solange die automatische Leistungsbegrenzung sicherstellt, dass die über sechs Minuten gemittelte Sendeleistung die für die Beurteilung verwendete massgebende Sendeleistung nicht überschreitet.