Beim OMEN 8 wird die höchste elektrische Feldstärke von 4,99 V/m ausgewiesen (act. 28), womit der massgebliche Anlagegrenzwert eingehalten ist. Wie der Beschwerdeführer korrekt ausführt, ist bei der zu beurteilenden Mobilfunkanlage ein adaptiver Betrieb von sechs Antennen mit einer maximalen Sendeleistung von je 500 W geplant (vgl. Standortdatenblatt, S. 9 f., act. 35 f.). Für diese sechs adaptiven Antennen mit je 16 Sub-Arrays darf gemäss Anhang 1 Ziff. 63 Abs. 3 NISV ein Korrekturfaktor (KAA) von maximal 0,2 angewendet werden, wenn sie mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sind.