An OMEN haben ortsfeste Mobilfunkanlagen im massgebenden Betriebszustand demnach den Anlagegrenzwert einzuhalten (Anhang 1 Ziff. 65 NISV). Die Anlagegrenzwerte für Mobilfunkanlagen bewegen sich frequenzabhängig im Bereich zwischen 4,0 und 6,0 V/m (vgl. Anhang 1 Ziff. 64 NISV). Soweit die Mobilfunkanlage im massgebenden Betriebszustand weder ausschliesslich im Frequenzbereich von 900 MHz und darunter noch ausschliesslich im Frequenzbereich um 1'800 MHz und darüber senden, beträgt der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke 5,0 V/m (Anhang 1 Ziff.