Die Gesuchsunterlagen enthielten keine Angaben über die adaptive Messmethode, mit welcher die Prüfung vorgenommen worden sei. Bis anhin sei die Berechnung der meisten adaptiven Antennen wie bei einer konventionellen Antenne mit der sogenannten Worst-Case-Methode erfolgt, ohne die Adaptivität der neuen Funktechnik 5G (beamforming) zu berücksichtigen, was gegen Bundesrecht verstosse (vgl. Beschwerde, S. 4 ff., act. 110 ff.). 3.2