Die Bemusterung hat vor der Schnurgerüstübernahme zu erfolgen. Der Gemeinderat muss sämtliche Einwendenden als Partei in das Verfahren zur Prüfung der Auflage bezüglich der Fassadengestaltung einbeziehen und mittels eines anfechtbaren Entscheids über die Auflagenerfüllung befinden." b) - Dispositiv-Ziffer V.31 ist wie folgt zu ergänzen: "Eine gemeinsame Lösung kann auch die Neuanordnung des hiermit bewilligten Aussenbereichs auf der Tunneldecke umfassen." c) Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2.