Angesichts dieser Ausgangslage geht die Abteilung für Umwelt BVU in der Folge sehr detailliert auf die fraglichen Aspekte ein und gelangt zusammenfassend zum Ergebnis, dem Baugesuch könne ohne lärmschutzrechtliche Auflagen zugestimmt werden. Im Einzelnen zeigt die Fachinstanz auf, dass sich unter Berücksichtigung des Lärmpegels der Gemeindestrasse und mit aktualisierten Emissionspegeln für die Kantonsstrasse Werte von 61,1 dB(A) am Tag und 50,7 dB(A) in der Nacht ergeben. Des Weiteren wird erklärt, dass auch der Einbezug der Reflexionen von den an der J-Strasse gegenüberliegenden Gebäuden nicht zu einer Überschreitung der IGW führen würde.