Das Gutachten war auch Basis für die lärmschutzrechtliche Beurteilung des Gesuchs durch den Gemeinderat (vgl. Entscheid vom 20. April 2023, act. 305 f.). Die Beschwerdeführenden machen im Wesentlichen geltend, das fragliche Gutachten verwende veraltete Verkehrsdaten und habe hauptsächlich das dritte und vierte Obergeschoss des gegenüberliegenden Gebäudes J-Strasse 18 untersucht, nicht aber den Neubau beziehungsweise die Lärmbelastung der übrigen Geschosse (Erdgeschoss, erstes und zweites Obergeschoss); auch seien die von der kommunalen Strasse (J-Strasse im Abschnitt Portal M-Tun- nel bis X._____) ausgehenden Immissionen nicht berücksichtigt worden.