Bestandteil des Baugesuchs bildete unter anderem ein vom 25. März 2021 datierendes (und am 16. August 2022 ergänztes) Lärmschutzgutachten, das von einem privaten, auf akustische und bauphysikalische Fragen spezialisierten Büro erstellt worden war. Gestützt darauf erteilten die Abteilung für Umwelt BVU am 27. Mai 2021 beziehungsweise die Abteilung für Baubewilligungen BVU am 14. März 2023 ihre Zustimmung zum Baugesuch (act. 109 und 294). Das Gutachten war auch Basis für die lärmschutzrechtliche Beurteilung des Gesuchs durch den Gemeinderat (vgl. Entscheid vom 20. April 2023, act.