Schliesslich bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür – und werden auch von den Beschwerdeführenden nicht vorgebracht – dass die Baukommission bei der Genehmigung der Detailplanung der Sicherheit der Kinder nicht genügend Augenmerk schenken wird; der Gemeinderat verweist im Gegenteil darauf, dass diese gestützt auf die einschlägigen Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) und der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) erfolgen werde (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act. 368); nur am Rande sei angemerkt, dass bereits der vorliegende Umgebungsplan eine Absturzsicherung vorsieht.