Ebenfalls nicht zu bemängeln ist der Umstand, dass die Spielfläche nicht auf den Parzellen der Beschwerdegegnerschaft, sondern auf der Tunneldecke vorgesehen ist, ist doch diese durch den Westeingang des Neubaus gut und gefahrlos erreichbar und hat der Kanton der fraglichen Nutzung mit Teilentscheid vom 14. März 2023 zugestimmt. Schliesslich bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte dafür – und werden auch von den Beschwerdeführenden nicht vorgebracht – dass die Baukommission bei der Genehmigung der Detailplanung der Sicherheit der Kinder nicht genügend Augenmerk schenken wird;