Gemäss dem von der Beschwerdegegnerschaft im Baubewilligungsverfahren eingereichten und vom Gemeinderat genehmigten Plan "Situation Umgebung" vom 6. April 2021 soll die Spielfläche im Umfang von 265,24 m2 auf der Tunneldecke ausgeschieden werden (vgl. kommunale Akten). Betreffend die genaue Ausgestaltung der Spielfläche verlangt der Gemeinderat vor Baubeginn die Nachreichung eines detaillierten und durch die Baukommission zu genehmigenden Umgebungsplans (vgl. Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 300, Ziff. V.20). 16.3