25). Beachtet man allerdings, dass einerseits die Beschwerdegegnerschaft bereit ist, im Untergeschoss ein doppelstöckiges Parkiersystem einzurichten und anderseits gemäss dem Schema "Veloparkierung" auf der Tunneldecke noch 8 zusätzliche Abstellplätze möglich sind, ist nicht zu beanstanden, dass der Gemeinderat das Bauvorhaben unter Anordnung einer entsprechenden Auflage bewilligt hat, lassen sich doch mit einer doppelstöckigen Parkierung bereits im Untergeschoss 42 Velos stationieren (vgl. Norm VSS 40 066, Ziff. 25). Entgegen der (nicht näher begründeten) Auffassung der Beschwerdeführenden (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act.