Hinzu kommt, dass auf der Freifläche über dem Umfahrungstunnel zusätzliche, überdachte Veloabstellplätze zur Verfügung stehen werden, die fahrend erreicht werden können. Demgemäss ist der Regierungsrat der Auffassung, dass es vorliegendenfalls angesichts der konkreten Verhältnisse durchaus gerechtfertigt ist, vom Grundsatz der Norm VSS 40 065 abzuweichen und auf die fahrende Erreichbarkeit der Veloabstellplätze im Untergeschoss zu verzichten. Des Weiteren ist dem Gemeinderat zuzustimmen, wenn er ausführt, dass die mit 44,17 m2 ausgewiesene Fläche im fraglichen Kellerraum für 40 Velos nicht ausreiche: