Dies erscheint, nicht zuletzt auch im Hinblick auf einen sparsamen und rationellen Landverbrauch (vgl. Erw. 10.4), als unverhältnismässig, zumal mittels Lift problemlos und sicher zu den Abstellplätzen gelangt werden kann und eine Rampe höchstens einen minimalen Gewinn darstellen würde. Hinzu kommt, dass auf der Freifläche über dem Umfahrungstunnel zusätzliche, überdachte Veloabstellplätze zur Verfügung stehen werden, die fahrend erreicht werden können.