Demgegenüber machen die Beschwerdeführenden geltend, da im Erdgeschoss Wohnateliers geplant seien, genügten auch 58 Abstellplätze nicht; zudem gehe es nicht an und widerspreche der einschlägigen Norm des Schweizerischen Verbands der Strassen und Verkehrsfachleute (fortan: VSS), dass die Veloparkplätze im Untergeschoss nur über einen Lift oder eine Treppe, nicht aber fahrend, erreicht werden könnten. Des Weiteren habe der Gemeinderat nicht berücksichtigt, dass der fragliche Kellerraum auch für das Abstellen von Kinderwagen verwendet werden solle. Ebenfalls unzulässig sei schliesslich, dass Abstellplätze an der J-Strasse vollumfänglich fehlen (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act.