Wenn die Beschwerdeführenden geltend machen, der Gemeinderat begründe nur sehr kurz, weshalb die Ortsbildvorschriften eingehalten sein sollten (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act. 343), ist ihnen entgegenzuhalten, dass sich einerseits bereits aus der unter dem Titel "Ortsbild" zwar in der