361 ff.). So lehnt auch die kantonale Fachstelle das Fassadenbild ab, hält aber insbesondere fest, einerseits werde durch die Proportionen und Dimensionen der geplanten Baute ein "qualitätsvoller Übergang zur hangseitigen offenen Bebauung erreicht", anderseits wären geneigte Dächer vorliegend städtebaulich nicht angemessen. Gesamthaft zieht die Fachstelle das Fazit, da eine gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume sowie eine gute Einordnung in das Orts- und Quartierbild erreicht werde, könne sie den kommunalen Entscheid mittragen.