7.1, Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 311). Die Beurteilung der kommunalen Behörde wird von der Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU, die sich im Rahmen des vorliegenden Beschwerdeverfahrens sehr detailliert und sorgfältig mit dem Bauvorhaben auseinandersetzte, geteilt (vgl. Stellungnahme vom 7. August 2023, act. 361 ff.).