Dass sich bereits die Bauherrschaft mit den Aspekten des Ortsbildschutzes auseinandergesetzt hat, ergibt sich aus dem Bestandteil der Baueingabe bildenden Baubeschrieb vom April 2021 (vgl. kommunale Akten sowie Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 313 f.). In der Folge hat der Gemeinderat das Bauprojekt hinsichtlich Volumen und Dachgestaltung gemäss den eingereichten Plänen bewilligt, hat aber betreffend die Fassadengestaltung zwecks besserer Eingliederung in das Ortsbild eine Überarbeitung verlangt (vgl. Erw. 7.1, Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 311).