Dieser Vorwurf zielt ins Leere: So ergibt sich aus dem vorinstanzlichen Entscheid unmissverständlich, dass die Abteilung für Baubewilligungen BVU die Ausnahmesituation mit Verweis auf den Bau des M-Tunnel beziehungsweise auf die damit verbundenen Vereinbarungen bejaht und dass der Gemeinderat für die Unterschreitung des kommunalen Strassenabstands die Aspekte einer "vernünftigen Bebaubarkeit" der Parzelle und des Ortsbildschutzes ins Felde führt (vgl. Entscheid der Abteilung für Baubewilligungen BVU vom 14. März 2023 [act. 295]/des Gemeinderats vom 20. April 2023 [act.