Da gemäss der Aussage des Gemeinderats eine Verbreiterung der J-Strasse weder geplant noch angesichts der bereits bestehenden Bauten beidseits der Strasse möglich wäre (vgl. Stellungnahmen vom 14. August 2023, act. 369, und 22. Januar 2024, act. 445), sind auch keine Freihalteinteressen ersichtlich. Selbst wenn die Einhaltung des Strassenabstands zu mehr Platz für Fussgängerinnen und Fussgänger, Velofahrende sowie haltende Fahrzeuge führen würde (vgl. Gegenbemerkungen der Beschwerdeführenden vom 12. Dezember 2023, act. 420), ist nicht davon auszugehen, dass vorliegend mit dessen Unterschreitung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit einhergeht und/oder