Allerdings ergibt sich, dass den Zielen des Ortsbildschutzes erheblich stärker Nachachtung verschafft werden kann, wenn auf die Einhaltung des Strassenabstands verzichtet wird. Die kantonale Fachstelle spricht von einer guten Einordnung in das Orts- und Quartierbild (vgl. Stellungnahme der Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 7. August 2023, act. 361; vgl. dazu auch Erw. 13). Aufgrund