In diesem Sinne hält schliesslich auch das Leitbild Kern O._____ vom 19. März 2012 fest, auf den streitbetroffenen Parzellen solle ein "städtebaulich markantes Eckgebäude J-Strasse/Kernumfahrung" entstehen. Wohl trifft es zu, dass aus dem Verweis auf das ISOS oder das Leitbild Kern O._____ nicht direkt eine Reduktion des Strassenabstands abgeleitet werden kann (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act. 327). Allerdings ergibt sich, dass den Zielen des Ortsbildschutzes erheblich stärker Nachachtung verschafft werden kann, wenn auf die Einhaltung des Strassenabstands verzichtet wird.