Bei einer Einhaltung des Strassenabstands wäre das umstrittene Bauvorhaben somit gegenüber der übrigen östlichen Fassadenflucht zurückversetzt und würde insofern einen Widerspruch zum Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (fortan: ISOS) schaffen, als dieses die Häuserzeile an der J-Strasse als "gassenartigen Strassenraum" qualifiziert. Auch die kantonale Fachstelle begrüsst denn die geplante Fortsetzung der Häuserflucht (vgl. Stellungnahme der Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung Ost der Abteilung Raumentwicklung BVU vom 7. August 2023, act. 363). In diesem Sinne hält schliesslich auch das Leitbild Kern O.___