Der Gemeinderat erklärt diesbezüglich, dass alle Neubauten in der Kernzone entlang der J-Strasse unmittelbar am Strassenmark angeordnet seien (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act. 369). Bei einer Einhaltung des Strassenabstands wäre das umstrittene Bauvorhaben somit gegenüber der übrigen östlichen Fassadenflucht zurückversetzt und würde insofern einen Widerspruch zum Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (fortan: ISOS) schaffen, als dieses die Häuserzeile an der J-Strasse als "gassenartigen Strassenraum" qualifiziert.