Dieser Auffassung ist zuzustimmen: Soweit ersichtlich (vgl. www.ag.ch/[...]), grenzen nahezu sämtliche westlich und östlich der J-Strasse gelegenen Gebäude unmittelbar an diese oder unterschreiten den Strassenabstand beträchtlich. Der Gemeinderat erklärt diesbezüglich, dass alle Neubauten in der Kernzone entlang der J-Strasse unmittelbar am Strassenmark angeordnet seien (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act. 369).