Schliesslich ist die Beschwerdegegnerschaft mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass die kommunale Baubewilligung für den Fall, dass sich die Nutzung kundenintensiver als momentan geplant erweisen sollte, ein neues Baugesuch verlangt (vgl. Entscheid des Gemeinderats vom 20. April 2023, act. 306); zu lösen wäre diese Situation wohl mit der zusätzlichen, dinglich sichergestellten Anmietung von Parkplätzen im Parkhaus Zentrum. 10. Strassenabstand 10.1