36 zu § 55) ist die Distanz zwischen dem Bauprojekt und dem Parkhaus Zentrum somit als "nützlich" gemäss § 55 Abs. 1 BauG zu qualifizieren. Indem die Baubewilligung vor Baubeginn den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags verlangt, ist auch die dauernde Nutzung der Parkplätze gemäss § 55 Abs. 1 BauG sichergestellt. 9.2.3