Schliesslich sei erwähnt, dass gemäss Darstellung des Gemeinderats auch die Procap in ihrer Planbegutachtung das Fehlen eines behindertengerechten, unmittelbar beim Neubau liegenden Parkplatzes nicht bemängelt hat (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act. 370). Angesichts dieser Gesamtsituation und unter Berücksichtigung der in dieser Frage geltenden Gemeindeautonomie (vgl. HÄUPTLI, a.a.O., Rz. 36 zu § 55) ist die Distanz zwischen dem Bauprojekt und dem Parkhaus Zentrum somit als "nützlich" gemäss § 55 Abs. 1 BauG zu qualifizieren.