auch diese werden (nach Ausladen der Güter) wohl die Distanz zwischen der aufzusuchenden Liegenschaft und dem dazugehörigen Parkplatz akzeptieren. In diesem Sinne hält denn auch das Bestandteil der Gesuchsunterlagen bildende "Betriebskonzept Anlieferung und Entsorgung" (vgl. kommunale Akten, fortan: Betriebskonzept) fest, dass Lieferanten entsprechend informiert würden. Schliesslich sei erwähnt, dass gemäss Darstellung des Gemeinderats auch die Procap in ihrer Planbegutachtung das Fehlen eines behindertengerechten, unmittelbar beim Neubau liegenden Parkplatzes nicht bemängelt hat (vgl. Stellungnahme vom 14. August 2023, act.