Vorliegend geht es primär darum, Parkplätze für Mieter und/oder Eigentümer von Wohnungen und Gewerberäumen zur Verfügung zu stellen. Diese wissen bei Vertragsabschluss um die Parkplatzsituation und nehmen sie bewusst in Kauf. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Neubaus oder ihre Gäste auf andere Parkplätze ausweichen werden; dies umso mehr, als die Kosten des Parkplatzes zusätzlich zum Mietpreis entrichtet werden müssen, so dass auch diesbezüglich eine Bindung besteht. Angesichts der Tatsache, dass im fraglichen Bereich auf öffentlichem Grund kaum Parkierungsflächen vorhanden sind – aus diesem Grund wurde nota bene