Betreffend Anlieferung und Entsorgung hat die Beschwerdegegnerschaft ein vom Gemeinderat genehmigtes Betriebskonzept eingereicht (vgl. kommunale Akten). Die Beschwerdeführenden bemängeln, da die Ateliers im Erdgeschoss nicht der Wohnnutzung zugeschlagen worden seien, sei die Parkplatzberechnung fehlerhaft. Des Weiteren genügten Abstell- und Parkplätze in einer Distanz von rund 250 m, insbesondere auch angesichts der geplanten Alterswohnungen, nicht. Hinzu komme, dass kein geeigneter Güterumschlagplatz existiere. Diese Umstände führten dazu, dass eine bereits jetzt problematische Verkehrssituation verschärft werde (vgl. Beschwerde vom 17. Mai 2023, act. 331 ff.). 9.2 9.2.1