Das Baugesuch der Beschwerdegegnerschaft sieht 11 Parkplätze vor (vgl. Parkplatzberechnung vom 7. April 2021, act. 86). Diese sind nicht im Neubau selbst untergebracht, sondern sollen im rund 230 m entfernten, gemeindeeigenen öffentlichen Parkhaus Zentrum zur Verfügung gestellt werden. Der Gemeinderat führt dazu in seinem Entscheid vom 20. April 2023 aus, die Einwohnergemeinde habe den Abschluss eines entsprechenden Dienstbarkeitsvertrags in Aussicht gestellt und verfügte in Auflage Ziffer V.9, die errechnete Anzahl von 11 Pflichtparkplätzen sei vor Baubeginn mittels Dienstbarkeitsvertrags rechtlich zu sichern (vgl. act. 302). Betreffend